Unfallchirurgen schlagen Alarm!
Die seit 2018 geltende Datenschutzverordnung „gefährdet Menschenleben“, warnt Professor Dietmar Pennig (66) von der Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Denn: Notärzte funken aus dem Rettungswagen Patientendaten von Unfallopfern an Kliniken, um die Versorgung in der Notaufnahme, im Unfall-OP oder auf der Intensivstation vorzubereiten.
DAS PROBLEM DABEI: Aus rechtlichen Gründen brauchen sie, wegen der Datenschutz-Grundverordnung, DSVGO, dafür die Einwilligung des Verletzten. „Das geht nicht, wenn der Patient nicht mehr ansprechbar ist“, so Pennig.
FOLGE: Alle Daten werden gelöscht, können nicht mehr ausgewertet werden.
DRAMATISCH DABEI: Diese Informationen gelangen also nicht ins Traumaregister der Unfall-Chirurgen, das seit 1993 Behandlungsverläufe dokumentiert und Schwachstellen in der Notfallversorgung analysiert - ca. 400 000 Datensätze!
Das
Traumaregister DGU wird von den Kliniken nicht nur als Instrument zur externen Qualitätssicherung genutzt, sondern stellt darüber hinaus seit Jahren eine Grundlage für die klinische und die Versorgungsforschung dar.
Vorsorge digital
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